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   OLG Schleswig, 15.11.1977 - 9 U 50/77   

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https://dejure.org/1977,12325
OLG Schleswig, 15.11.1977 - 9 U 50/77 (https://dejure.org/1977,12325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.11.1977 - 9 U 50/77 (https://dejure.org/1977,12325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. November 1977 - 9 U 50/77 (https://dejure.org/1977,12325)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 04.07.2014 - 6 W 22/14

    Binnenschifffahrt: Beseitigung von Schifffahrtsgefahren durch die Bundesrepublik

    Vielmehr ist diese Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof dahin gehend geklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung einer Schifffahrtsgefahr nicht auf ein polizeiliches Vorgehen beschränkt ist, sondern ihr Ziel auch privatrechtlich, insbesondere im Wege auftragloser Geschäftsführung, zu erreichen suchen kann (vgl. BGH NJW 1969, 1205, zitiert nach juris, Tz. 9; BGHZ 65, 384, zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.1977, 9 U 50/77, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., Einf v § 677, Rn. 15; Friesecke, WaStrG, § 28, Rn. 23, und § 30, Rn. 19 a.E.; Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsfrachtrecht, Rz. 45; auch Hinz/Antonius in dem vom Beklagten eingereichten Aufsatz "Kostentragungslast bei Nothäfen und Wrackbeseitigung" unter Ziff. I 2; wohl auch Herber, Seehandelsrecht, S. 184, allerdings zu § 1004 BGB unter Bezugnahme auf BGH VersR 1964, 484 = NJW 1964, 1365, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 29.04.2014 - 303 O 324/13

    Auftrag; Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch auf Erstattung der Kosten für

    Dies ist nach der seit Jahrzehnten gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Anschluss an BGHZ 65, 384 ff. (vgl. auch OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.11.1977, Az. 9 U 50/77) für den Anwendungsbereich des Bundeswasserstraßengesetzes jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Bund - wie hier (vgl. Schreiben vom 24.10.2011, Anlage K2) - von Anfang an dafür entscheidet, den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten.
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